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VDE-Vorschriftenwerk 

Gemäß § 49 Abs. 2 bis 4. EnWG sind Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Deren Einhaltung wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) eingehalten worden sind.

Das VDE-Vorschriftenwerk umfasst gemäß VDE 0022:


Die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (DKE) ist die in Deutschland zuständige Organisation für die Erarbeitung von Normen und Sicherheitsbestimmungen in dem Bereich der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik. Ihre elektrotechnischen Sicherheitsnormen sind als VDE-Bestimmungen Teil des VDE-Vorschriftenwerkes.

VDE-Vornormen und VDE-Anwendungsregeln können den Status einer allgemein anerkannten Regel der Technik erlangen, wenn sie in einem geordneten Verfahren, insbesondere unter Beteiligung betroffener Fachkreise erarbeitet und ein öffentliches Einspruchsverfahren durchlaufen haben.