Hinweis zur Ergänzung zur TAB 2007
In Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) jetzt einheitliche technische Anforderungen an Messeinrichtungen für Erzeugungsanlagen veröffentlicht. Sie gelten für Anlagen, die aufgrund der Selbstverbrauchsregelung gemäß § 33 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und aufgrund der Erfassung der Nettostromerzeugung gemäß § 4 Abs. 3a des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) erstmals gesetzlich gefördert werden.
Die in der Ergänzung zur TAB 2007 aufgeführte Messeinrichtung Z1 ist immer auf einem zentralen Zählerplatz nach TAB 2007 (nach DIN 43870) anzubringen. Für die Messeinrichtung Z2 besteht die Möglichkeit einer zentralen oder dezentralen Anordnung.
Bei zentraler Anordnung gelten die gleichen Anforderungen wie für die Messeinrichtung Z1. Für den Fall, dass sich der Anlagenbetreiber für eine dezentrale Anordnung entscheidet, kann die Messeinrichtung Z2 entweder auf einem Zählerplatz nach TAB 2007 oder in einem Gehäuse gemäß DIN VDE 0603 und damit z.B. auch in einem Kleinverteiler oder einem Schaltschrank auf einer Hutschiene untergebracht werden.
In allen Fällen sind die technischen Mindestanforderungen gemäß Kapitel 3 der Ergänzungen zur TAB 2007 zur Gewährleistung einer einwandfreien Messung einzuhalten.