Kabel und Freileitungen 

Mit wirksamen Schutzmaßnahmen Stromunfälle von Vögeln vermeiden 

VDE-Anwendungsregel "VDE-AR-N 4210-11:2011-08 Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen" legt seit dem 1. August 2011 verbindliche Regeln für alle Netzbetreiber fest

Der Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Bisher fehlten konkrete Vorgaben zur technischen Umsetzung. Eine Projektgruppe im FNN, in der alle relevanten Akteure (Netzbetreiber, Naturschutzorganisationen, Vogelschutzwarten, Ministerien und Hersteller von Vogelschutzvorrichtungen) vertreten waren, hat sich auf verbindliche und vor allem wirksame Maßnahmen für den Vogelschutz geeinigt.

In dieser VDE-Anwendungsregel werden zum Beispiel an neuen Abspannmasten Isolatoren mit einer Länge von mindestens 60 cm vorgeschrieben. Für Tragmasten können zukünftig neue Bauformen, z.B. mit isoliertem Querträger verwendet werden. Maßnahmen wie diese verringern die Gefahr, dass Vögel an spannungsführenden Teilen einen Stromschlag erleiden. Vogelabwehrkugeln, metallische Vogelabweiser oder Kettenverlängerungen an Abspannmasten werden dagegen in der neuen Regelung als nicht wirksam eingestuft.



Die Anwendungsregel gilt mit dem Inkrafttreten ab 1. August 2011 für Neubauten und Nachrüstungen. Die gesetzliche Frist für die Nachrüstung bestehender Masten endet gemäß § 41 Bundesnaturschutzgesetz am 31. Dezember 2012. Mit der VDE-Anwendungsregel existiert nun ein bundeseinheitliches aktuelles und verbindliches Regelwerk zur technischen Umsetzung des Vogelschutzes. Mit ihrer Umsetzung wird in Deutschland ein verbesserter Schutz für Vögel erreicht.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Verbindliche technische Schutzmaßnahmen erstmals gemeinschaftlich von Netzbetreibern, Behörden und Naturschützern verabschiedet
  • Kern der technischen Regeln ist die Festlegung von Maßnahmen für unterschiedliche Mastarten jeweils für Neubau und Nachrüstung
  • Frist für nachzurüstende Masten endet 2012, für Neubauten gelten die Regeln ab August 2011
  • Gesetzlich verankerte Pflicht zum Vogelschutz bei Mittelspannungsfreileitungen wird erstmals durch verbindliche technische Regeln ergänzt
  • dadurch mehr Rechts- und Investitionssicherheit bei Netzbetreibern und Herstellern

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