Der Entwurf dieser VDE-Anwendungsregel (FNN) beschreibt die technischen Mindestanforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen einschließlich Erzeugungsanlagen, die an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen sind, sowie deren Umgebungsbedingungen.
Hierbei sind die Anforderungen an die Messaufgaben und die dafür notwendigen Kommunikationssysteme im Sinne der §§ 21b und 40 des EnWG berücksichtigt. Mit dieser Anwendungsregel wird der Zählerplatz folglich auch für künftige Anwendungen wie z.B. smart metering, smart home und smart grid vorbereitet. Die derzeitigen Entwicklungen zur Anwendung von EDL21-Zählern und EDL40-Messsystemen sind mit dieser Anwendungsregel umsetzbar.
Diese Anwendungsregel ersetzt das Kapitel 7 "Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze" der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) inkl. Anhang A 3 "Einheitszählerplatz nach Abschnitt 7" der TAB 2007.
Diese Anwendungsregel ist nicht anzuwenden auf dezentral angeordnete Zählerplätze, die in der "Ergänzung zur TAB 2007" zur Erfüllung der Messaufgaben im Zusammenhang mit § 33 (2) EEG 2009 und § 4 (3a) KWKG beschrieben sind.
Dieser Entwurf wird der Öffentlichkeit "als Entwurf mit Einspruchsfrist" bis zum 31. August 2010 zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt.
Bitte beachten Sie die Hinweise für eine Stellungnahme.
Der Entwurf der VDE-Anwendungsregel (FNN) steht Ihnen hier als PDF-Download zur Verfügung.