Energieeffizienz 

Durchführungsmaßnahme zu Standby und Leerlaufverlusten verabschiedet 

07.01.2009 

 

Zur Ökodesign-Richtlinie (EuP-Richtlinie) wurde jetzt die erste Durchführungsmaßnahme als europäische Verordnung verabschiedet. Am 7.1.2009 trat die Maßnahme zu "Standby und Leerlaufverlusten" von Elektrogeräten in Kraft. Damit werden die Anforderungen an den Stromverbrauch im Bereitschafts- und Aus-Zustand festgeschrieben.

Die Anforderungen werden in zwei Stufen umgesetzt:

  • 7.1.2010
    Die Leistungsaufnahem der elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräte darf im Aus-Zustand sowie im Standby-Betrieb ein Watt nicht überschreiten.
    Sind im Standby-Betrieb bestimmte Anzeigen aktiv, dürfen zwei Watt nicht überschritten werden.
    Bei allen Geräte muss - soweit mit der normalen Funktion vereinbar - eine Bereitschafts- und Ruhefunktion aktivierbar sein.

 

  • 7.1.2013
    Die Leistungsaufnahem der elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräte darf im Aus-Zustand sowie im Standby-Betrieb 0,5 Watt nicht überschreiten.
    Sind im Standby-Betrieb bestimmte Anzeigen aktiv, dürfen ein Watt nicht überschritten werden.
    Alle Geräte müssen über eine Power-Management-Funktion, d.h. eine Funktion zur Minimierung des Verbrauchs, verfügen.

 

Originaltext:

Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission vom 17. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderugnen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand