Einheitlicher Zugang
Einheitlicher Zugang zum Studium der Elektrotechnik/Informationstechnik für Techniker, Meister und beruflich Qualifizierte
Im März 2009 haben die Bundesländer den Übergang von der beruflichen Bildung in die Hochschulen vereinheitlicht und verbessert.
01.05.2009
Im März 2009 haben die Bundesländer den Übergang von der beruflichen Bildung in die Hochschulen vereinheitlicht und verbessert. Demnach erhalten Meister und Techniker der Elektrotechnik/-Informa-tionstechnik flächendeckend die Berechtigung an jeder Hochschule ein entsprechendes Studium aufzunehmen. Berufstätige, die mindestens drei Jahre einen elektrotechnischen Beruf ausüben, erhal-ten zwar ohne weitere Aufstiegsfortbildung den fachgebundenen Zugang zur Hochschule (Fachhoch-schule), müssen jedoch Eignungsfeststellungsverfahren bestehen oder ein Probestudium absolvieren.
Bislang bestehen bereits in allen Bundesländern Regelungen für den Hochschulzugang beruflich qualifizierter Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, die weiterhin gültig sind. Die neue Einigung bedeutet darüber hinaus eine echte Harmonisierung.
Bereits seit Mitte 2008 können begabte Berufstätige für ein Studium ein so genanntes "Aufstiegs-stipendium" von monatlich 730 EUR beantragen. Kandidaten müssen besondere Leistungen im Beruf nachweisen (Note besser als 1,9, Empfehlung oder Auszeichnung).