Die Kommission der europäischen Gemeinschaft hatte im Rahmen Ihres Programms zur Rechtsbereinigung/Rechtsvereinfachung die Kodifizierung der Niederspannungsrichtlinie angestoßen. Dieses Vorhaben wurde nunmehr mit dem Erlass der Richtlinie 2006/95/EG vom Dezember 2006 zum Abschluss gebracht. Die Richtlinie wurde am 27.12.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 374; Seite 10) veröffentlicht. Sie ist am 16. Januar 2007 in Kraft getreten, gleichzeitig wird die Richtlinie 73/23/EWG sowie die Richtlinie 93/68/EWG Artikel 1 Nummer 12 und Artikel 13 aufgehoben. Die Richtlinie 2006/95/EG fasst die Richtlinie 73/23/EWG und die relevanten Abschnitte aus Richtlinie 93/68/EWG zusammen und passt sie redaktionell an.
Auswirkungen auf die Prüfung von elektronischen Produkten
Durch die Kodifizierung ergeben sich keine prüfrelevanten Änderungen, so besteht z.B. weiterhin die Vermutungswirkung der Einhaltung der Sicherheitsziele der Richtlinie bei Erfüllung der Anforderungen der jeweils aktuellen Ausgaben der Niederspannungsrichtlinie gelisteter harmonisierter Normen (z.B.: EN 60950, EN 60065, EN 60335).
Die Hersteller sind aufgefordert, die Umstellung auf die neue Richtlinie in den entsprechenden vorhandenen Dokumenten und Erklärungen für die relevanten Produkte bei nächster Gelegenheit vorzunehmen (dies betrifft z.B. Konformitätserklärungen, Produktunterlagen, Kataloge). Eine definitive Frist besteht derzeit nicht.