ErP-Richtlinie 

EU bringt Neufassung der Ökodesign-Richtlinie auf den Weg 

Mit Inkraftreten der Richtlinie 2009/125/EG stellt die EU klar, dass zur Minimierung schädlicher Umweltbelastungen nicht nur energiebetriebene Produkte, sondern generell energieverbrauchsrelevante Produkte (Energy-related Products) betrachtet werden müssen.

Die Ausdehnung des Geltungsbereiches auf energieverbrauchsrelevante Produkte (Energy-related Products) ist beschlossene Sache. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte zum 20. November 2009 kommen nun weitere Betrachtungen zur umweltgerechten Produktgestaltung zur Anwendung. Sie löst mit diesem Datum die Richtlinie 2005/32/EG für die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte ab. Insbesondere war der EU wichtig, klarzustellen, dass es sich bei der Minimierung schädlicher Umweltbelastungen nicht nur um energiebetriebene Produkte handeln darf, sondern generell die Produkte betrachtet werden müssen, die energieverbrauchsrelevant sind. Damit sind weitere Produkte wie zum Beispiel Fenster, Wasserhähne, Duschköpfe und Isoliermaterialien in den Geltungsbereich der neuen Ökodesignrichtlinie eingeflossen. Für Sie als Hersteller elektrotechnischer Produkte ändert sich in der Aufgabenstellung der umweltgerechten Gestaltung der Produkte nichts. Hierfür maßgebend sind die jeweils für das entsprechende Produkt in Kraft tretenden EU-Verordnungen. Sie geben Ihnen Aufschluss über einzuhaltende Grenzwerte und Betriebsbedingungen für den Energieverbrauch sowie über weitere Maßnahmen zur umweltgerechten Gestaltung Ihrer Produkte. Sie treten kurz nach deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, erlauben aber i.d.R. eine Übergangsfrist, die von Produktgruppe zu Produktgruppe unterschiedlich ausfallen kann. Informationen über den aktuellen Stand der EU-Verordnungen finden Sie u.a. unter dem Link (http://www.eup-network.de/de/produktgruppen/verordnungen). Bitte beachten Sie, dass Sie die Einhaltung der richtlinienspezifischen Forderungen für Ihr umweltgerecht gestaltetes energieverbrauchsrelevante Produkt nun nach der neuen Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG deklarieren müssen.

Bei der Umsetzung bleibt das VDE-Institut auch weiterhin Ihr zuverlässiger Partner. Der VDE ist Experte in der Begleitung der Technologien zur Energieeffizienz und des Umweltschutzes, der Standardisierung von Produkt- und Testanforderungen, der fachkundigen Prüfung und Beurteilung elektrotechnischer Erzeugnisse sowie für spezielle Begutachtungsleistungen im Rahmen des Umwelt- und Energieaudits.

 
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