Chemie und Nachhaltigkeit 

Wichtige Informationen  

Neue Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe

Zum 1. Juli 2011 hat die Europäische Union eine Novelle der RoHS-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (Restriction of Hazardous Substances) veröffentlicht. Die Richtlinie 2011/65/EG tritt am 22. Juli 2011 in Kraft. Nach Umsetzung in das jeweilige nationale Recht ergeben sich die folgenden wichtigen Änderungen:

  • Ab 2013 werden für alle schon bisher von der RoHS-Richtlinie betroffenen Gerätearten eine EU-Konformitätserklärung mit der RL 2011/65/EG und die CE-Kennzeichung verpflichtend.
  • Der Geltungsbereich der RoHS-Richtlinie wird in den folgenden Jahren weiter ausgedehnt. Dies betrifft Medizingeräte und nichtindustrielle Überwachungs- und Kontrollsysteme ab Juli 2014, In-vitro-Medizingeräte ab Juli 2016 und industrielle Überwachungs- und Kontrollsysteme ab Juli 2017.
  • Nach einer Übergangszeit von 8 Jahren - also ab Juli 2019 - gelten die Anforderungen der Richtlinie dann für alle elektronischen Geräte mit einigen Ausnahmen wie z.B. Militärtechnik und industrielle Großanlagen.

Mit der neuen RoHS-Richtlinie wird nun vom Hersteller bzw. Inverkehrbringer verlangt, dass er die Erfüllung der dort festgelegten Anforderungen - wie schon bei anderen Aussagen zur Konformität mit europäischen Richtlinien - in Form einer EU-Konformitätserklärung und mit der CE-Kennzeichnung zum Ausdruck bringt.
Das Konformitätsbewertungsverfahren liegt in der Verantwortung des Herstellers und umfasst die Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation sowie eine interne Fertigungskontrolle, die dem Modul A des Beschlusses 768/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten entspricht. Die CE-Kennzeichnung erfolgt nach den in Artikel 30 der Verordnung (EG) 765/2008 festgelegten allgemeinen Grundsätzen. Sie unterliegt der Marktüberwachung. Bei missbräuchlicher Nutzung können empfindliche Sanktionen erfolgen.

Das Chemielabor des VDE-Instituts bietet RoHS-Untersuchungen an, welche den Hersteller bei der notwendigen Konformitätsarbeit unterstützen. Die RoHS-Prüfung gibt es in drei Stufen: Im Rahmen der Dokumentenbewertung verifizieren die VDE-Experten existierende Nachweisdokumente zur RoHS-Konformität in der Lieferkette und erstellen anschließend eine Übereinstimmungserklärung. Bei der Produktprüfung werden die Komponenten oder Geräte analysiert und eine Konformitätserklärung ausgestellt. Die dritte Stufe bildet eine Produktprüfung mit Zertifikat. Hier erfolgt zusätzlich zur Analyse eine jährliche Fertigungsüberwachung. Der Hersteller kann dann das VDE-RoHS-Konformitätskennzeichen auf seinem Produkt anbringen.

Die Vorteile für den Hersteller liegen auf der Hand: Durch die RoHS-Prüfung des VDE-Instituts erhält er die Bestätigung der Übereinstimmung mit den europäischen Richtlinienanforderungen und gesetzlichen Bestimmungen durch eine unabhängige Drittstelle, die er auch im Rahmen seiner EU-Konformitätserklärung ideal nutzen kann. Der VDE-Kunde erhält alle wichtigen Informationen zur Materialzusammensetzung, auch wenn es sich um komplexe Produkte handelt. Neben der ausführlichen Dokumentation der Prüfergebnisse, stehen die VDE-Experten mit ihrem Know-how und ihren Normenkenntnissen für eine erfolgreiche Markteinführung der Produkte zur Verfügung.

Kontakt

Dr. Tobias Ernst
Tel.:     +49 69 8306 441
Fax:     +49 69 8306 774
tobias.ernst@vde.com

 

Dr. Michael Riess
Tel.:     +49 69 8306 830
Fax:     +49 69 8306 774
michael.riess@vde.com